Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
INTASCO – Institut für Coaching, Supervision, Beratung und Weiterbildung, Inh. Peter Eichenauer. Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen INTASCO und Teilnehmer:innen bzw. Auftraggeber:innen über Seminare, Workshops, Weiterbildungen, Lehrgänge, Coaching, Supervision, Beratung, Vorträge sowie Online-, Präsenz- und Hybridformate.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbraucher:innen (§ 13 BGB) und Unternehmer:innen (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(3) Individuelle Angebote, schriftliche Vereinbarungen und projektbezogene Verträge haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
(4) Abweichende Bedingungen von Teilnehmer:innen oder Auftraggeber:innen gelten nur, wenn INTASCO ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern, Ausschreibungen, Social-Media-Beiträgen oder sonstigen Unterlagen stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Die Anmeldung oder Buchung durch die Teilnehmer:in bzw. Auftraggeber:in stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch INTASCO zustande, insbesondere durch Anmeldebestätigung in Textform, Rechnungstellung oder Beginn der Leistungserbringung.
(4) Sofern Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Angebote bestehen, ergeben sich diese aus der jeweiligen Ausschreibung oder Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Inhalt, Umfang, Dauer, Ort, Zeit, Format und Referierende ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
(2) INTASCO ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen organisatorische und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändern. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Zeitabläufen, Veranstaltungsorten innerhalb zumutbarer Entfernung, Online-/Hybridumstellungen sowie den Austausch von Referent:innen durch gleich qualifizierte Personen.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, beruflicher, persönlicher, therapeutischer oder lernbezogener Erfolg ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
(4) Coaching, Supervision, Beratung und Weiterbildung ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, steuerliche oder rechtliche Beratung bzw. Behandlung.
§ 4 Teilnahmegebühren, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten bzw. vereinbarten Preise.
(2) Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, wird diese gesondert ausgewiesen. Soweit eine Steuerbefreiung eingreift, wird hierauf in Angebot oder Rechnung hingewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gerät die Teilnehmer:in bzw. Auftraggeber:in mit einer Zahlung in Verzug, ist INTASCO berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Rücktritt / Stornierung bei offenen Seminaren, Workshops und Weiterbildungen
(1) Rücktritte und Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei INTASCO.
(2) Für offen ausgeschriebene Seminare, Workshops, Tagesveranstaltungen und mehrteilige Weiterbildungen gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf das vereinbarte Teilnahmeentgelt:
- a) bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- b) 20 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
- c) 7 bis 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- d) ab 1 Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch nach Beginn: 100 %
(3) Der Teilnehmer:in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass INTASCO kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
(4) INTASCO bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Die Benennung einer geeigneten Ersatzteilnehmer:in ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen, insbesondere fehlende Teilnahmevoraussetzungen oder unzumutbarer organisatorischer Mehraufwand.
(6) Bei mehrteiligen Weiterbildungen mit verbindlicher Gesamtdauer bezieht sich die Anmeldung grundsätzlich auf die gesamte ausgeschriebene Laufzeit.
(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher:innen bleibt unberührt. Während einer laufenden Widerrufsfrist richtet sich die Lösung vom Vertrag vorrangig nach der gesonderten Widerrufsbelehrung.
§ 6 Absage / Verschiebung von Einzelterminen (Coaching, Supervision, Beratung)
(1) Für fest vereinbarte Einzeltermine gilt:
- a) Absage oder Verschiebung bis 48 Stunden vor Terminbeginn: kostenfrei
- b) Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
(2) Der Auftraggeber:in bzw. Teilnehmer:in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass INTASCO kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei Online-Einzelterminen gilt ein Termin als wahrnehmbar, wenn INTASCO zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß den vereinbarten Zugang bereitgestellt hat.
§ 7 Absage, Verschiebung und Änderungen durch INTASCO
(1) INTASCO ist berechtigt, Veranstaltungen oder Termine aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in ein anderes zumutbares Format umzuwandeln. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- a) Krankheit oder sonstiger Ausfall von Referent:innen,
- b) höhere Gewalt,
- c) technische oder organisatorische Störungen, die INTASCO nicht zu vertreten hat,
- d) Unterschreitung einer angekündigten Mindestteilnehmerzahl.
(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei vollständiger Absage erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Wird eine Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat umgestellt und ist dies den Teilnehmer:innen zumutbar, berechtigt dies nicht automatisch zum kostenfreien Rücktritt. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher:innen bleibt unberührt.
§ 8 Teilnahme, Verhalten, Ausschluss, Tiere
(1) Teilnehmer:innen verpflichten sich zu einem respektvollen und störungsfreien Verhalten.
(2) INTASCO ist berechtigt, Teilnehmer:innen bei schwerwiegenden Störungen, diskriminierendem Verhalten, wiederholten erheblichen Regelverstößen oder Gefährdung anderer Personen ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen.
(3) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte, sofern der Ausschluss von der Teilnehmer:in zu vertreten ist.
(4) Tiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von INTASCO in Veranstaltungsräume mitgebracht werden.
(5) Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Nachweise werden – soweit vorgesehen – grundsätzlich nur nach vollständiger Zahlung und Erfüllung der ausgeschriebenen Teilnahme- bzw. Leistungsanforderungen ausgestellt.
§ 9 Online-Veranstaltungen und technische Voraussetzungen
(1) Bei Online- oder Hybridveranstaltungen sind die Teilnehmer:innen selbst für eine funktionsfähige technische Ausstattung, geeignete Räumlichkeiten, eine stabile Internetverbindung und die Nutzung der jeweils bekanntgegebenen Software verantwortlich.
(2) Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Jegliche Aufzeichnung, Mitschnitt, Bildschirmaufnahme, Transkription oder Protokollierung durch Audio-, Video-, KI- oder sonstige Software ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von INTASCO unzulässig.
(4) Technische Störungen auf Seiten der Teilnehmer:in entbinden grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht, es sei denn, INTASCO hat die Störung zu vertreten oder die Teilnahme war objektiv unmöglich.
§ 10 Vertraulichkeit in Gruppenformaten
(1) In Supervisions-, Coaching-, Selbsterfahrungs-, Fallberatungs- und vergleichbaren Gruppenformaten verpflichten sich alle Teilnehmer:innen, persönliche, betriebliche oder sonst vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer:innen sowie Fallbeispiele und interne Arbeitsinhalte vertraulich zu behandeln.
(2) Gesetzliche Offenlegungs- oder Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von INTASCO oder eingesetzten Referent:innen bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Methodenbeschreibungen, Arbeitsblätter, Konzepte, Videos, Audios und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Diese Inhalte dürfen ausschließlich für eigene, nicht übertragbare Zwecke im Rahmen der gebuchten Leistung genutzt werden.
(3) Nicht gestattet sind insbesondere Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Upload in Datenbanken, Nutzung zu eigenen Schulungszwecken oder Verwendung in KI-Systemen zum Training oder zur Weiterverbreitung, soweit INTASCO dem nicht zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 12 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von INTASCO in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
(1) Verbraucher:innen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
§ 14 Haftung
(1) INTASCO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INTASCO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter:innen, Mitarbeitender, Referent:innen und Erfüllungsgehilfen von INTASCO.
(4) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet INTASCO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
INTASCO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist die Vertragspartner:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund.
(3) Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
INTASCO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
