Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen
§ 1 Anerkennung der Geschäftsbedingungen für
Fort- und Weiterbildungen
Mit der von Ihnen schriftlich ausgefüllten Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen des Instituts Intasco verbindlich an.
§ 2 Ihre Anmeldung
Ihre Anmeldung erfolgt mit dem sorgfältig ausgefüllten Anmeldeformular. Für jede/n Teilnehmer/-in ist eine gesonderte Anmeldung vorzunehmen. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung. Ein Anmeldeschluss ist nicht angegeben. Bis ca. 14 Tage vor dem Seminarbeginn sind Anmeldungen möglich. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sobald feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet, bekommen Sie eine Zusage. Fällt es aus, erhalten Sie eine Absage.
§ 3 Seminargebühren
Die Seminargebühren sind in den jeweiligen Ausschreibungen der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angegeben. Darin sind keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung enthalten. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie bzw. Ihre Organisation die Rechnung. Die Seminargebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
§ 4 Ihre Absage
Können Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, muss eine schriftliche Absage von Ihnen erfolgen. Sagen Sie zwischen dem 21. Tag und dem 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn ab, wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Teilnahmebeitrages fällig. Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag fällig (maßgeblich ist der Poststempel). Auch bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage wird der Gesamtbetrag einbehalten. Die Gebühr entfällt, wenn Sie uns eine/n Ersatzteilnehmer/-in nennen. Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können in solchen Situationen einen Seminarplatz kurzfristig nicht vergeben. Bei Ausfall der Veranstaltung wird der gezahlte Betrag erstattet.
§ 5 Bescheinigungen
Für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat mit den Inhalten des jeweiligen Seminars. Für längerfristige Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie ein entsprechendes Abschlusszertifikat.
§ 6 Schriftform
Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen gelten als nicht getroffen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bedingungen der Geschäftsordnung unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen der Geschäftsordnung zur Folge.
§ 8 Sonstiges
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung. Die Kursleiter /-innen sind für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Seminare verantwortlich.
§ 9 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen Teilnehmenden und „intasco“ ist soweit gesetzlich zulässig Dortmund.
Gültig ab: 01. Januar 2008
...und dann war es richtig schön...
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